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Arbeitsvertrag nicht gefunden? So gehen Steuerberater bei der Archivierung vor

Ein nicht auffindbarer Arbeitsvertrag ist in der steuerlichen Archivierung ein kritisches Problem. Dieser Leitfaden erklärt Steuerberatern systematische Suchstrategien, rechtliche Aufbewahrungsfristen und praktische Lösungen für den Fall de

Ein nicht auffindbarer Arbeitsvertrag ist in der steuerlichen Archivierung ein kritisches Problem. Dieser Leitfaden erklärt Steuerberatern systematische Suchstrategien, rechtliche Aufbewahrungsfristen und praktische Lösungen für den Fall der Fälle. So sichern Sie die Compliance und schützen Ihre Mandanten.

Systematische Suche: Wo Sie den Arbeitsvertrag finden können

Wenn ein Arbeitsvertrag im Zuge der Archivierung nicht auffindbar ist, ist eine strukturierte Vorgehensweise essenziell. Beginnen Sie mit einer physischen Durchsicht aller relevanten Aktenordner, insbesondere denen zur Personalverwaltung, Gehaltsabrechnung und Vertragsunterlagen. Prüfen Sie gesonderte Archivboxen, die möglicherweise nicht digital erfasst sind. Parallel dazu muss die digitale Suche erfolgen. Durchsuchen Sie das Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit verschiedenen Suchbegriffen wie dem Namen des Arbeitnehmers, dem Einstellungsdatum oder Stichwörtern wie 'Anstellungsvertrag' oder 'Beschäftigungsverhältnis'. Oft werden Verträge in persönlichen Mitarbeiterordnern oder in allgemeinen 'Verträge'-Verzeichnissen abgelegt. Vergessen Sie nicht E-Mail-Postfächer, insbesondere die des Personalbereichs oder des ehemaligen Bearbeiters, da Verträge häufig als PDF-Anhang versendet werden. Cloud-Speicher wie SharePoint, OneDrive oder firmeninterne Netzlaufwerke sollten ebenfalls durchsucht werden. Ein häufiges Problem ist eine inkonsistente Benennung der Dateien; suchen Sie daher auch nach Dateiendungen (.pdf, .docx) und Zeiträumen. Falls der Vertrag im Unternehmen nicht mehr vorhanden ist, kontaktieren Sie direkt den Arbeitnehmer. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, eine Kopie seines Arbeitsvertrags aufzubewahren und kann oft aushelfen. Auch der zuständige Betriebsrat oder die Personalabteilung kann über Prozesskopien verfügen. Dokumentieren Sie jeden Suchschritt schriftlich. Diese Dokumentation ist wichtig für den Nachweis einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Suche gegenüber Behörden und kann im Falle einer Prüfung entscheidend sein. Sie zeigt, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um das Dokument zu beschaffen.

Physische und digitale Archivierung durchsuchen

Kommunikation mit Arbeitnehmer und Personalabteilung

Dokumentation der Suchschritte für die Compliance

Rechtliche Konsequenzen & Aufbewahrungsfristen für Steuerberater

Das Nichtvorliegen eines Arbeitsvertrags hat erhebliche rechtliche und steuerliche Implikationen, die ein Steuerberater für seinen Mandanten bewerten muss. Zentral sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach § 147 Abgabenordnung (AO) und § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) gehören Arbeitsverträge zu den Handels- und Geschäftsbriefen sowie sonstigen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Jahre, beginnend am Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endete oder die letzte Lohnzahlung erfolgte. Bei laufenden Verträgen gilt die Frist natürlich noch nicht. Bei Verlust des Vertrags innerhalb dieser Frist entsteht ein konkretes Risiko im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die Finanzverwaltung kann die Angaben zur Lohnbuchhaltung, insbesondere zu Arbeitsbeginn, Gehaltshöhe, vereinbarten Arbeitszeiten und Sonderregelungen (z.B. Home-Office), ohne Vertrag nur schwer nachvollziehen. Dies kann zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO führen, die regelmäßig zuungunsten des Mandanten ausfallen. Zudem dient der Arbeitsvertrag als Beweismittel bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa zu Kündigungen oder Überstundenregelungen. Fehlt er, ist die Beweislage deutlich geschwächt. Der Steuerberater muss seinen Mandanten über diese Risiken aufklären. Als proaktive Lösung kann die Erstellung einer Vertragsbestätigung (Nacherfassung) in Betracht gezogen werden. Diese sollte in Absprache mit dem Arbeitnehmer alle wesentlichen Konditionen festhalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sie hat zwar nicht die volle Beweiskraft des Originals, dokumentiert aber den mutmaßlichen Willen und kann bei Behörden als Nachweis dienen. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob aus anderen Unterlagen (Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Korrespondenz) die vertraglichen Details rekonstruiert werden können. Eine lückenlose Rekonstruktion ist für die steuerliche Absicherung unerlässlich.

Sechsjährige Aufbewahrungspflicht nach AO und HGB

Risiken bei Betriebsprüfung und Schätzbescheiden

Lösungsansatz: Vertragsbestätigung und Rekonstruktion

Mandantenbeziehung & Standards

§ 203
Verschwiegenheits­pflicht nach StGB
DSGVO
Verarbeitung gemäß Art. 6 / 9
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Häufige Fragen aus der Mandantenpraxis

Wie vertraulich ist ein Erstgespräch?
Vollumfänglich. Bereits das erste Gespräch unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Konditionen orientieren sich an den jeweils geltenden Gebührenordnungen bzw. werden vor Beginn transparent abgestimmt.
Wie läuft die Mandatierung ab?
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung über Auftragsumfang, Honorierung und gegenseitige Pflichten.

Zusammenfassung

Für Steuerberater ist der Fall eines nicht auffindbaren Arbeitsvertrags ein klarer Handlungsauftrag. Zuerst ist eine dokumentierte, systematische Suche in physischen und digitalen Archiven durchzuführen. Kann der Vertrag nicht gefunden werden, müssen die rechtlichen Konsequenzen bewertet werden: Die sechsjährige Aufbewahrungspflicht nach AO und HGB ist verletzt, was im Prüfungsfall zu Schätzungen und Nachteilen führen kann. Als praktische Lösung kann eine gemeinsam mit dem Arbeitnehmer erstellte Vertragsbestätigung die Lücke teilweise schließen und die Compliance-Situation verbessern. Der Steuerberater übernimmt hier die Rolle des Compliance-Managers, der den Mandanten durch proaktive Dokumentation und Risikoaufklärung schützt.

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Stand: 05.05.2026